Kraftstoffalternative zu Benzin


Bild: Ethanol E50 / E85 ist ein sehr gute Alternative zu herkömmlichen Benzin, mit Kosten- und technischen Vorteilen.

Als Bio-Ethanol bezeichnet man Ethanol, das ausschließlich aus Biomasse (nachwachsende Rohstoffe) oder den biologisch abbaubaren Anteilen von Abfällen hergestellt wurde und für die Verwendung als Biokraftstoff bestimmt ist.

Der Begriff "Bioethanol" ist ein aus den Begriffen biogen und Ethanol gebildetes Kofferwort. Wird das Ethanol aus pflanzlichen Abfällen, Holz, Stroh oder Ganzpflanzen hergestellt, bezeichnet man es auch als Cellulose-Ethanol.

Ethanol kann und wird als Kraftstoffbeimischung in Mineralölderivaten für Ottomotoren, als reines Ethanol (sog. E100) oder zusammen mit anderen Alkoholen (z. B. Methanol) als Biokraftstoff verwendet werden.

Ethanol-Kraftstoff wird seit einiger Zeit als Energieträger in Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellen verwendet. Insbesondere der Einsatz als Benzin-Ersatz bzw. -Zusatz in Kraftfahrzeugen und neuerdings auch Flugzeugmotoren hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Mischungen von Ethanol-Kraftstoff

Gängige Ethanol Mischungen werden mit E2, E5, E10, E15, E25, E50, E85 und E100 bezeichnet. Die dem E angefügte Zahl gibt an, wie viel Volumenprozent Ethanol dem Benzin beigemischt wurden. E85 besteht zu 85 % aus wasserfreiem Bioethanol und zu 15 % aus herkömmlichem Benzin.

Bedingt durch die höhere Klopffestigkeit kann die Motorleistung mit E85 gegenüber herkömmlichem Benzin zum Teil deutlich gesteigert werden. Eine erhöhte Korrosion am Motor beim Verwenden von Ethanolkraftstoffen konnte bei Lenz selbst nach Jahren nicht festgestellt werden. Dafür kann aber eine höhere Laufleistung des Motors erwartet werden aufgrund der rückstandsfreien Verbrennung von sauberem Ethanol.

NEU: Lenz MM-Systeme mit automatischer Umschaltung auf BioEthanol Kraftstoff E50/E85 usw., dabei mit deutlicher Leistungssteigerung.

Im Sommer 2002 erließ das Bundesministerium der Finanzen ein Gesetz zur Steuerbefreiung u. a. von Ethanol als Biokraftstoff zur Beimischung zu fossilen Kraftstoffen (ermächtigt durch EG Richtlinie 92/81/EWG Art.8.Abs.4.).

Wednesday, 10. March 2010